Veröffentlichungen
- Betriebliche Mitbestimmung im kirchlichen Dienst, Athenäum Verlag, 1982
- Kurzkommentar zur Mitarbeitervertretungsordnung im kirchlichen Dienst, Courier Verlag, 1983
- Rundfunkfreiheit und Arbeitnehmerbegriff, NJW 1983, 200 ff.
- Zur freien Mitarbeit im Rundfunk, NJW 1984
- Aktuelles zum Aufhebungsvertrag, 2007, IHK Köln
- Diskriminierung untersagt - zum AGG, Köln 2012
- Die Ausgleichsquittung, Köln 2007, IHK Köln
Veröffentlichungen in Tageszeitungen und Magazinen
- Chancen und Risiken der Leiharbeit
- Darf die Presse wirklich alles
- Diskriminierung untersagt
- Konfliktlösung durch Mediation
- Rechtstipps für Karnevalsjecke
- Schützen Sie Ihr Testament
- In aller Munde: Das Grundrecht auf Asyl
- In aller Munde: Flüchtlinge und das Grundrecht auf Asyl
- Ergebnis der Silvesternacht in Köln: Sexualstrafrecht wird verschärft
- Sexualstrafrecht wird verschärft
- Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Die peinliche Lohnpfändung
- Unerwartete Lohnpfändung
- Arbeitnehmerschutz im Krankheitsfall
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Profi-Fußball — Ablösesummen und Arbeitsrecht
- Profi-Fußball — Ablösesummen und Arbeitsrecht
- Fußballspieler sind keine Ware
- Betriebe sind keine Wahlkampfforen
- Kein Wahlkampf in den Betrieben
- Recht und Gesetz gelten auch an Karneval — Neues Sexualstrafrecht beachten
- Neues zum Urlaubsrecht
- Unternehmensnachfolge — Generationennachfolge in Deutschland
- Frauen in Führungspositionen
- Der erbrechtliche Schutz Behinderter
- Urlaubseinkauf und Zollvorschriften
- Neues Punktesystem im Flensburger Register
- Achtung: Mindestlohn!
- Chance auf Teilzeitarbeit
- Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Die Grenzen wurden durchdrungen
- Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz
- Vorsicht bei Alkohol im Straßenverkehr
- Streit um Befristung von Arbeitsverträgen
- Gleiches Recht für alle Menschen
- Der Stau ist keine Entschuldigung
- Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Mehr Unterhalt
- Der Arbeitgeber zahlt nicht immer
- Auszeit von der Arbeit nehmen
- Respektvoll mit Kollegen umgehen
- Überstunden führen oft zu Streit
- Extrazahlung zum Jahresende
- Befristung muss begründet sein